Haftung bei verspäteter Übermittlung

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Hallo,

leider wird vom Programm kein Protokoll geniert, in dem zu sehen ist, wann die Übermittlung der Steuererklärung vom Bearbeiter in Grundsteuer-Digital angestoßen wurde.

Das Übermittlungsprotokoll dokumentiert lediglich den Zeitpunkt der abgeschlossenen Übermittlung an Elster, der einige Tage in Anspruch nehmen kann. Frage ist, ob ein solches Protokoll geplant ist und wie Grundsteuer-Digital damit umgeht, wenn Steuererklärungen, die bis zum 31.10. vom Bearbeiter übermittelt wurden, nicht fristgerecht beim Finanzamt eingehen. 

Nach der fristgerechten Übermittlung durch den Anwender liegt die Verantwortung des Eingangs der Steuererklärung beim Finanzamt ja eigentlich beim Softwareanbieter.

Freundliche Grüße

L. Steinmüller

System
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Thomas - GrundsteuerDigital
  • Anfrage aufgenommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Daten werden über eine Standartisierte Schnittstelle übertragen und wir haben keinen Einfluss auf die weitere Datenübermittlung und Verarbeitung der Daten.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer