Gemischt genutztes Grundstück

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Hallo,

folgender Fall:

oben Wohnung, unten Gaststätte. Grundstück ist angelegt. Nur wenn ich beim Grundstück keine Art des Grundstücks angebe, erhalte ich die Auswahl Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke. Alle Daten dort erfasst. Feststellungserklärung besagt, keine Art des Grundstücks angegeben. Gebe ich Art des Grundstücks an, verschwindet Wohngrundstück und in der Feststellungserklärung folgt die Meldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."

Es stand zwar irgendwo, der Fehler sei behoben, aber scheinbar nun doch nicht?

Vielen Dank, M. Sauer

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Sauer, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der von Ihnen beschriebene Fehler erscheint, wenn zuvor Eintragungen im Ertragswert gemacht wurden. Bitte stellen Sie beim Grundstück auf Einfamilienhaus um und löschen Sie die Eintragungen im Reiter “Wohngrundstück”. Stellen Sie danach wieder auf "Gemischt genutztes Grundstück" um. Dann sind nur noch Eintragungen im Sachwert vorhanden und der Fehler sollte behoben sein.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Sauer, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der von Ihnen beschriebene Fehler erscheint, wenn zuvor Eintragungen im Ertragswert gemacht wurden. Bitte stellen Sie beim Grundstück auf Einfamilienhaus um und löschen Sie die Eintragungen im Reiter “Wohngrundstück”. Stellen Sie danach wieder auf "Gemischt genutztes Grundstück" um. Dann sind nur noch Eintragungen im Sachwert vorhanden und der Fehler sollte behoben sein.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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m. sauer
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Sehr geehrter Herr Sauer, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der von Ihnen beschriebene Fehler erscheint, wenn zuvor Eintragungen im Ertragswert gemacht wurden. Bitte stellen Sie beim Grundstück auf Einfamilienhaus um und löschen Sie die Eintragungen im Reiter “Wohngrundstück”. Stellen Sie danach wieder auf "Gemischt genutztes Grundstück" um. Dann sind nur noch Eintragungen im Sachwert vorhanden und der Fehler sollte behoben sein.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Guten Tag,

leider ist das Problem damit nicht behoben:

Es ist ein gemischt genutztes Grundstück. In der ersten Etage eine Mietwohnung, unten eine Gaststätte (wie auch schon bei der ersten Anfrage beschrieben). Lösche ich die Daten, wie von Ihnen vorgestellt, und stelle es dann auf gemischt genutztes Grundstück um, habe ich keine Möglichkeit, die Wohnung zu erfassen!!!

Grüße aus Brandenburg Martina Sauer

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Patrick Heinrich [taxtech]
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Sauer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. §250 Abs. 3. im Sachwertverfahren zu bewerten und nicht im Ertragswert.

Wenn also durch den “Trick” keine Art des Grundstücks einzugeben, und dann Ertrags- und Sachwerteintragungen gemacht werden, kommt eine Fehlermeldung. Das bedeutet in Ihrem Fall: Es ist Gebäudeart “Wohnhäuser mit Mischnutzung” bei “Nichtwohngrundstücke” auszuwählen. Gerne können Sie noch einmal im AE (A 249.1) nachlesen ob die Grundstücksart auf den Sachverhalt zutrifft.  

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team