erbbau - muss die Adresse der verpflichtenden Angeben werden

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Hallo zusammen,

eine Frage zur Angabe. Wir haben mehrere Mandanten, die Erbbauberechtigt sind, aber von den Erbbauverpflichtenden nur die Namen aus dem Kaufvertrag oder Grundbuch haben. Die Software gibt es uns als Fehler, da wir keine Adresse angeben bei den Erbbauverpflichtenden. Sind die Adressen Pflicht? 

Ich hoffe mir kann da wer helfen? 

Fachlichkeit