Bei Teileigentum unplausible Fehlermeldung: "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert als auch zum Sachwert gemacht"

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Ich erfasse eine Arztpraxis, die sich in einem gemischt genutzten Gebäude befindet.

Nach Eingabe aller erforderlichen Grundstücks- und Nichtwohngrundstücks-Daten prüfe ich gegen die ELSTER-Schnittstelle und erhalte die Fehlermeldung "....sowohl Angaben zum Ertragswert als auch zum Sachwert..." 


Obwohl alle Eingaben richtig sind, kann der Vorgang nicht abgeschlossen werden. Ich bitte um Unterstützung / Fehlerbereinigung.

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joris bühler

Das gleiche Problem habe ich auch; Gemischt genutztes Grundstück mit gewerblichen Einheiten und Mietwohneinheiten...alle erforderlichen Grundstücks- und Nichtwohngrundstücks-Daten sind eingegeben aber ich erhalten die Meldung "....sowohl Angaben zum Ertragswert als auch zum Sachwert..." und kann keine Berechnung durchführen...

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michael graf

Auch hier das gleiche Problem mit der Meldung Validierungsfehler:

"Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht". Es handelt sich um Wohnungseigentum einer im Alleineigentum unternehmerisch tätigen juristischen Person

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Zu fachlichen Fragen können die Berufsträger hier im Forum sicherlich besser Auskünfte geben.
Nach meinem Verständnis wird für ein gemischt genutztes Gebäude das Sachwertverfahren angewendet, für das neben der Grundstücksfläche, nur Gebäudeart, Baujahr und Brutto-Grundfläche die maßgeblichen Parameter sind, und für das keine Angaben zur Wohnnutzung zu machen sind.


Bei mir kam diese Fehlermeldung bei Objekten, für die ich zu Anfang als "Art des Grundstücks" z.B. "Wohnungseigentum" (Ertragswertverfahren) angegeben, und in der Tabe "Wohngrundstücke" Angaben gemacht hatte.
Dann hatte ich bei "Art des Grundstücks" z.B. auf "Teileigentum" (Sachwertverfahren) umgestellt und in der Tabe "Nichtwohngrundstücke" ebenfalls Angaben erfasst.


Als Lösung muss ich in meinem Fall kurz auf "Art des Grundstücks" = "Wohnungseigentum" zurückschalten und die dortigen Eingaben löschen. Dann wieder auf den korrekten Wert "Art des Grundstücks" = "Teileigentum" umstellen und speichern. Dann gab es keine Fehlermeldungen mehr.

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christensen

@Walter Deinzer DATEV eG: Perfekt und DANKE :-)

Hatte diese Vorgehensweise auch schon mal ausprobiert - ohne gewünschtes Ergebnis!

Habe das eben bei einem Grundstück ausprobiert - voller Erfolg!! WICHTIG ist nur, dass jeder Schritt mit SPEICHERN und vor jedem Verlassen einer Erfassungsseite ebenfalls mit SPEICHERN bestätigt wird. Und schon ist die Validierung GRÜN :-)

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Quote from Walter Deinzer DATEV eG

Zu fachlichen Fragen können die Berufsträger hier im Forum sicherlich besser Auskünfte geben.
Nach meinem Verständnis wird für ein gemischt genutztes Gebäude das Sachwertverfahren angewendet, für das neben der Grundstücksfläche, nur Gebäudeart, Baujahr und Brutto-Grundfläche die maßgeblichen Parameter sind, und für das keine Angaben zur Wohnnutzung zu machen sind.


Bei mir kam diese Fehlermeldung bei Objekten, für die ich zu Anfang als "Art des Grundstücks" z.B. "Wohnungseigentum" (Ertragswertverfahren) angegeben, und in der Tabe "Wohngrundstücke" Angaben gemacht hatte.
Dann hatte ich bei "Art des Grundstücks" z.B. auf "Teileigentum" (Sachwertverfahren) umgestellt und in der Tabe "Nichtwohngrundstücke" ebenfalls Angaben erfasst.


Als Lösung muss ich in meinem Fall kurz auf "Art des Grundstücks" = "Wohnungseigentum" zurückschalten und die dortigen Eingaben löschen. Dann wieder auf den korrekten Wert "Art des Grundstücks" = "Teileigentum" umstellen und speichern. Dann gab es keine Fehlermeldungen mehr.

** Update **
Ich bitte um Entschuldigung. Das oben beschriebene Verhalten hat sich geändert. Jetzt werden bei einem Wechsel der "Art des Gebäudes" in den Fällen, wo sich das Berechnungsverfahren und die erforderlichen Angaben (Wohngründstück => Nichtwohngrundstück et vice versa) verändern, die ursprünglichen Eingaben gelöscht.
D.h. das o.g. Verhalten, dass sowohl Angaben zum Sachwert als auch zum Ertragswert vorhanden sind, dürfte mittlerweile nicht mehr vorkommen.

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christensen
Quote from Walter Deinzer DATEV eG

** Update **
Ich bitte um Entschuldigung. Das oben beschriebene Verhalten hat sich geändert. Jetzt werden bei einem Wechsel der "Art des Gebäudes" in den Fällen, wo sich das Berechnungsverfahren und die erforderlichen Angaben (Wohngründstück => Nichtwohngrundstück et vice versa) verändern, die ursprünglichen Eingaben gelöscht.
D.h. das o.g. Verhalten, dass sowohl Angaben zum Sachwert als auch zum Ertragswert vorhanden sind, dürfte mittlerweile nicht mehr vorkommen.

Bedeutet im Klartext, dass das/die Gebäude (Wohn/Nichtwohn) verloren sind und neu "hinzugefügt" werden müssen. Baujahr Wohn/Nutzflächen wiederholt erfassen! Bei mir waren das nur insgesamt 3 Felder (Baujahr/Anzahl Whg/ Wohnfläche.

Hoffe, dass das bei anderen nicht zu mehr verloren gegangenen Erfassungsfeldern führt.

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michael graf

noch ein Hinweis auch für eine mögliche Lösung des Problems:  Bei dem Grundstück, das die Fehlermeldung verursacht, handelt es sich um Wohneigentum. Dem Eigentümer gehören in dem gleichen Gebäude zwei Einheiten, die als Büro genutzt werden. Diese habe ich zuerst angelegt und ohne Probleme bearbeitet, dann ein Duplikat angelegt und  "Teileigentum" (Bürogebäude)  in "Wohnungseigentum" geändert.

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Sanna
Quote from Walter Deinzer DATEV eG

** Update **
Ich bitte um Entschuldigung. Das oben beschriebene Verhalten hat sich geändert. Jetzt werden bei einem Wechsel der "Art des Gebäudes" in den Fällen, wo sich das Berechnungsverfahren und die erforderlichen Angaben (Wohngründstück => Nichtwohngrundstück et vice versa) verändern, die ursprünglichen Eingaben gelöscht.
D.h. das o.g. Verhalten, dass sowohl Angaben zum Sachwert als auch zum Ertragswert vorhanden sind, dürfte mittlerweile nicht mehr vorkommen.

Hallo Herr Deinzer, was bedeutet das für mein ursprünglich gepostetes Problem? Muss ich alle Grundstücke, bei denen diese Art von Problemen auftritt (und das sind leider mehrere - und zwar immer bei Mandanten, die sowohl Wohneigentum als auch Teileigentum besitzen - deshalb bin ich von fehlerhaften Plausibilisierungen im Hintergrund ausgegangen) - also, muss ich jetzt alle diese Grundstücke löschen und erneut erfassen?