Welche Nutzungsart entscheidend?

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Guten Tag, 

Angenommen sei folgender Fall: 

Grundstücksgröße 5000qm

Wohnfläche 500qm

(potentielle) Nutzfläche 1000qm (beispielhaft: Brennerei oder Ähnliches)

Das Anwesen wird seit Jahren nur als "Einfamilienhaus" genutzt, die Nutzflächen sind auch seit Ewigkeiten nicht im gewerblichen Betrieb. Im Verhältnis betrachtet nimmt die Wohnfläche 33% und die Nutzfläche 66% ein. Normalerweise würde hier von GGG ausgegangen werden, aber die "tatsächliche" Nutzung wäre als "Einfamilienhaus" zu klassifizieren. Wie geht man hier vor? Welche Grundstücksart müsste hier angegeben werden?

Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus. 

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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