Grundstücksart bei EFW mit Halle

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Habe ein Grundstück auf dem ein EFH und eine Halle steht.

Welche Grundstücksart ist bei der Anlage des Grundstückes einzutragen ? Bundesmodell

Fachlichkeit
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Aiko GrundsteuerDigital
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wolfgang skuthan

Ergänzung

Das Grundstück auf dem das EFH und die Halle steht hat nur eine Flurstücknummer.

Habe jetzt 2 Sachen ausprobiert:

1)

Grundstücksart  "Gemischt genutztes Grundstück"  und unter Nichtwohngrundstücke die Wohnfläche des EFH  und  die Grundfläche der Halle eingegeben

Dann erhalte ich die Meldung : Grundstück ist für eine Deklaration vollständig

2) Grundstücksart "EFH" und unter Wohngrundstücke die 

1) Wohnfläche des EFH und 

2) die Grundfläche der Halle eingegeben

Auch hier erhalte ich die Meldung : Grundstück ist für eine Deklaration vollständig

Irgendwie erschließt sich mir das nicht. 
Im ersten Beispiel würden dann beide im Sachwertverfahren berechnet?

Im zweiten Beispiel würden dann beide im Ertragswertverfahren berechnet?


Welche Eingabe Ist jetzt richtig ?

Oder in dem Feld "Ergänzende Angaben"  dem FA mitteilen, das hier unterschiedliche Berechnungsverfahren angewendet werden müssen.

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wolfgang skuthan

Ergänzung

2) Grundstücksart "EFH" und unter Wohngrundstücke die

1) Wohnfläche des EFH und

2) die Grundfläche der Halle eingegeben als Wohnung  

ein Hinzufügen von weiteren Nutzflächen ist irgendwie nicht möglich.

Man klickt auf weitere Nutzfläche hinzufügen. Es erscheinen neue Felder, die aber nicht befüllbar sind.

Fehler im Programm ??? 


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stubbig konrad

Es kommt darauf an, was das für eine Halle ist, also auf die Verkehrsanschauung. Ist sie eine Halle, wo drei Oldtimer des EFH-Besitzers stehen. Ist sie fremdvermietet für eine Firma, die damit Einkünfte erzielt? Ist sie als Abstellhalle für alles mögliche des EFH-Besitzers. Oder nutzt er sie als eigener Gewerbebetrieb? Das muss man erst einmal vorher klären.

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stubbig konrad

Gibt die Halle das Gepräge des Grundstücks und ist das EFH nur "Nebensache"? Ist die Halle gar für L+F benutzt? Wie groß ist die Halle auf dem Grundstück? 

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wolfgang skuthan

Hallo Herr Stubbig,

die Halle ist fremdvermietet und hat ca 260 qm Bruttogrundfläche, aber das EFH steht m.E. im Vordergrund, da er da ja auch wohnt. 

Dann ist es dann ein Gemischt genutztes Grundstück und EFH und Halle werden im Sachwertverfahren

berechnet.

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stubbig konrad

Sehr geehrter Herr Skuthan, das sehe ich ganz genauso!

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stubbig konrad

Nur, wenn man das EFH im Vordergrund sieht, könnte man sich überlegen, daraus zwei wirtschaftliche Einheiten zu machen und das mit dem Finanzamt zu besprechen und ein zweites EW-Zeichen zu beantragen und beide Flächen getrennt zu erklären. Ich würde beide Modelle durchrechnen und dann dementsprechend handeln, wo man am wenigsten Grundsteuer bezahlen müsste. 

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wolfgang skuthan

Hallo Herr Stubbig,

danke für die Erläuterungen und den Austausch hier.

Habe das jetzt einmal durchgespielt. Eine Erklärung mit geschätztem Teil des Gesamtgrundstückes für das Wohnhaus -wobei das Wohnhaus ca 1/5 des Grundstückes zugerechnet wurde-  und eine 2te Erklärung für die Halle mit 4/5 zurechnung vom Grundstück. 

Als Grundstücksart Geschäftsgrundstück genommen und als Gebäudeart Mehrgeschoss. Betr-u Werk... mit hohem Hallenanteil und als zweite Varinate wieder Geschäftsgrundstück mit Lagergebäude mit bis zu 25% Mischnutzung, was, wie Sie vorgeschlagen haben mit einer anderen St-Nr eingereicht wird.

Beide Ergebnisse der Varianten ergibt eine höhere Grundsteuer (Basis Hebesatz der Gemeide 2021)

als wenn die Erklärung als  Gemischt genutztes Grundstück abgegeben wird..

Oh, habe gerade ein Fehler entdeckt.  Bei Gemischt genutztem Gebäude muss ich nicht die reine Wohnfläche des EFH angeben, sondern die Außenmäße des Wohnhauses.  Ist doch richtig ???

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stubbig konrad

korrekt, gem.-genutzte Grundst. -> Sachwertverfahren, also Bruttogrundfläche und Baujahr etc., muss aber nicht ungünstiger sein als Ertragswertverfahren. Muss man einfach durchrechnen.

Viele Grüße