Fristverlängerungsanträge - wie?

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Es ist möglich, dass wir keine automatische Fristverlängerung als StB erhalten. D.h., dass wir die Finanzbehörden mit solchen Anträgen überschwemmen müssen. Mein Problem ist, dass ich über DATEV zwar massenhafte Schreiben entwerfen und versenden kann (DATEV-Geschäftspostdruck), aber die Verknüpfung zur Grundsteuernummer (und dem dazugehörigen FA) fehlt, da diese in den DATEV-Stammdaten nicht hinterlegt ist. Gibt es dazu bereits eine Lösungsmöglichkeit, oder ist da etwas in der Entwicklung?

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Aiko GrundsteuerDigital
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Hallo Herr Bohner,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Fristverlängerung über unsere Software folgt nächste Woche.

Die  Fristverlängerung erfolgt ausschließlich digital und nicht auf dem Postweg.

Viele Grüße

Ihre GrundsteuerDigital Team 

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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne verweisen wir Sie zu unserem Hilfecenter:

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/antrag-zur-fristverlaengerung/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Michèle Enders

Hallo Zusammen

ist die Fristverlängerung mittlerweile über das Portal möglich ? Wenn ja können Sie bitte kurz die Vorgehensweise erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Michèle Enders

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Liebes Commity Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Voraussichtlich diesen Mittwoch wird ein Update eingespielt.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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grst-digital-user
Quote from Aiko GrundsteuerDigital

Hallo Herr Bohner,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Fristverlängerung über unsere Software folgt nächste Woche.

Die  Fristverlängerung erfolgt ausschließlich digital und nicht auf dem Postweg.

Viele Grüße

Ihre GrundsteuerDigital Team 

Bei uns wurde noch nichts eingespielt, wann erfolgt das Update in der Software zur Fristverlängerung?

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Jörg Bohner
Quote from I. S.

Soweit ich weiß bietet GrunsteuerDigital unter www.grundsteuer-frist.de eine Möglichkeit zur Fristverlängerung bei einzelnen Mandanten. Da müssen aber alle Daten händisch eingegeben werden; eine Lösung innerhalb von GrundsteuerDigital soll wohl folgen. Darauf warten wir auch.

Welche Begründung wollen Sie nennen? Denken Sie, dass allgemeine Überlastung als Grund anerkannt werden wird?

Ob man das "allgemeine Überlastung" nennen sollte, weiß ich nicht. Es ist einfach die schiere Masse. Aber für eine koordinierte Abarbeitung von geschätzt 700 Grundsteuerklärungen ist es einfach nicht schaffbar, weil man sonst 10 Personen hätte einstellen, ausbilden und einarbeiten müssen, und wir haben immerhin extra 1 Person zusätzlich eingestellt. Ich werde auf persönliche Gespräche mit dem Vorsteher und auch zuständigen Personen im FinMin wohl verweisen.

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Aiko GrundsteuerDigital
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Hallo Herr Bohner,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Fristverlängerung über unsere Software folgt nächste Woche.

Die  Fristverlängerung erfolgt ausschließlich digital und nicht auf dem Postweg.

Viele Grüße

Ihre GrundsteuerDigital Team 

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Aiko GrundsteuerDigital
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I. S.

Soweit ich weiß bietet GrunsteuerDigital unter www.grundsteuer-frist.de eine Möglichkeit zur Fristverlängerung bei einzelnen Mandanten. Da müssen aber alle Daten händisch eingegeben werden; eine Lösung innerhalb von GrundsteuerDigital soll wohl folgen. Darauf warten wir auch.

Welche Begründung wollen Sie nennen? Denken Sie, dass allgemeine Überlastung als Grund anerkannt werden wird?