Gesamtrechtsnachfolge

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Hallo zusammen,

wie erfasse ich denn in Grundsteuer Digital den Gesamtrechtsnachfolger, der in 2022 geerbt hat. Zum 1.1.2022 war der Erblasser noch Alleineigentümer des Grundstücks, also ist er m. E. auch anzugeben. Die Bekanntgabe müsste dann aber doch an den Gesamtrechtsnachfolger erfolgen, aber außer "gesetzliche Vertretung" finde ich kein entsprechendes Feld.

Mit besten Grüßen

F. Becker

Avatar
bianca juds

Guten Morgen,

ich habe hier auch diesen Fall, ich habe das Gründstück auf den Gesamtrechtsnachfolger angelegt und als abweichenden Eigentümer (Stand 1.1.22) den Erblasser angegeben.

Freundliche Grüße

B. Juds

Avatar
bianca juds

Zusätzlich kann man auch die ergänzenden Angaben nutzen als Freitext.

Avatar

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.


Mit der Hauptfestellung ist der Stand zum 01.01.2022 zu deklarieren. Das heißt Eigentümer ist gleich Erblasser.


Wie Frau Juds bereits geschrieben hat, sollte der Sachverhalt in Ergänzende Angaben offengelegt werden.


Zusätzlich könnte man den Bereich Gesetzlicher Vertreter am Eigentümer ausfüllen, falls es eindeutig ist wer Rechtsnachfolger ist.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer