Gesamtrechtsnachfolge
Hallo zusammen,
wie erfasse ich denn in Grundsteuer Digital den Gesamtrechtsnachfolger, der in 2022 geerbt hat. Zum 1.1.2022 war der Erblasser noch Alleineigentümer des Grundstücks, also ist er m. E. auch anzugeben. Die Bekanntgabe müsste dann aber doch an den Gesamtrechtsnachfolger erfolgen, aber außer "gesetzliche Vertretung" finde ich kein entsprechendes Feld.
Mit besten Grüßen
F. Becker
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit der Hauptfestellung ist der Stand zum 01.01.2022 zu deklarieren. Das heißt Eigentümer ist gleich Erblasser.
Wie Frau Juds bereits geschrieben hat, sollte der Sachverhalt in Ergänzende Angaben offengelegt werden.
Zusätzlich könnte man den Bereich Gesetzlicher Vertreter am Eigentümer ausfüllen, falls es eindeutig ist wer Rechtsnachfolger ist.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer