Eigentümer: Privatperson zu 1/2 und Erbengemeinschaft zu 1/2 - wie angeben?

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Hallo,

- Reiter Gemeinschaft gebe ich die Erbengemeinschaft ein

- Reiter Eigentümer: Privatperson (Vater) und Erbengemeinschaft (Vater und Sohn)? Oder extra noch mal Sohn? Also 3 Eigentümer Vater 3/4, Sohn 1/4 und zusätzlich noch die Erbengemeinschaft? 

Fachlichkeit System
Avatar
stubbig konrad

Gemeinschaft = Erbengemeinschaft

Eigentümer: jedes einzelne Mitglied der Erbengemeinschaft, (in diesem Beispiel nur Vater und Sohn) mit ihren jeweiligen Anteilen. 

Avatar
Aiko GrundsteuerDigital
  • Anfrage aufgenommen
Avatar
Thomas - GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In diesem Fall bitte nur die Erbengemeinschaft angeben.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

Avatar
-1
Thomas - GrundsteuerDigital
  • Beantwortet
Avatar
AnettM - GSD

Können Sie bitte etwas geanuer formulieren?

1. Also beim Grundstück als "Eigentumsverhältnissen" nur Erbengemeinschaft angeben, obwohl das nicht stimmt?

2. und dann beim REITER Gemeinschaft auch Erbengemeinschaft angeben? 

3. Reiter EIGENTÜMER dann die Mitglieder der Gemeinschaft: Vater 3/4 und Sohn 1/4?

2)

Hab jetzt noch einen anderen Fall, das wird von Ihrer Antwort auch beeinflusst:

Mutter war und bliebt Eigentümer zu 1/2 (wie im ersten Fall der Vater), nach dem Vater hat die Erbengemeinschaft bestehend aus beiden Kindern geerbt - ErbG zu 1/2.

Ich hätte so angegeben:

1. beim Grundstück als "Eigentumsverhältnissen" Bruchteilgemeinschaft

2. Reiter GEMEINSCHAFT auch

3. Reiter EIGENTÜMER dann a) Mutter zu 1/2 b) ErbG zu 1/2

65914