BAYERN Grundstücksangaben - Grund und Boden kein Pflichtfeld, Adresse ist ausreichend

Avatar
  • aktualisiert
  • Kein Fehler

Fehlermeldung: Angaben zu Grund und Boden (Gemarkung Flurnummer etc)  fehlen anpassen. 

Es stimmt nicht, dass dies Pflichtangaben sind. In Bayern ist die Adresse ausreichend. Bitte auch wieder im Formular den Hinweis hierzu einführen, dieser wurde entfernt.  

Avatar
Maya GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrte Frau Palici,

da wir bislang keine Rückmeldung auf unsere Nachfrage erhalten haben,

werden wir diesen Beitrag nun stilllegen.

Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

Avatar
katharina s.

bei uns das selbe Problem...