BAYERN Grundstücksangaben - Grund und Boden kein Pflichtfeld, Adresse ist ausreichend
Fehlermeldung: Angaben zu Grund und Boden (Gemarkung Flurnummer etc) fehlen anpassen.
Es stimmt nicht, dass dies Pflichtangaben sind. In Bayern ist die Adresse ausreichend. Bitte auch wieder im Formular den Hinweis hierzu einführen, dieser wurde entfernt.
Sehr geehrte Frau Palici,
da wir bislang keine Rückmeldung auf unsere Nachfrage erhalten haben,
werden wir diesen Beitrag nun stilllegen.
Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital