Berücksichtigung von selbstständig nutzbaren Teilflächen nach A257.4 AEBewGrSt

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Guten Tag, 

nach A257.4 AEBewGrSt unterliegen selbstständig nutzbaren Teilflächen eines Grundstücks nicht der Abzinsung und dem Umrechnungskoeffizienten.

Momentan ist es noch nicht möglich, die selbstständig nutzbaren Teilflächen eines Grundstücks bei der Berechnung des Grundsteuerwerts korrekt zu berücksichtigen.

Ist derzeit geplant, dass man zukünftig bestimmte Teilflächen eines Grundstücks als selbständig nutzbare Teilflächen im Programm deklarieren kann und diese dann korrekt in der Berechnung berücksichtigt werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen beschriebene Neuerung wird von unserem Entwicklerteam bereits umgesetzt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, wir werden aber selbstverständlich auf unseren gewohnten Kanälen bekannt geben, wenn die Neuerung in Kraft trifft. 


Für weitere Anregungen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen beschriebene Neuerung wird von unserem Entwicklerteam bereits umgesetzt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, wir werden aber selbstverständlich auf unseren gewohnten Kanälen bekannt geben, wenn die Neuerung in Kraft trifft. 


Für weitere Anregungen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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pascalw

Es hat mich sehr gefreut zu sehen, dass man jetzt Teilflächen als selbstständig nutzbare Teilflächen deklarieren kann. Wenn man jedoch eine Teilfläche als selbständig nutzbare Teilfläche angibt, wird diese trotzdem immer noch bei der Abzinsung und beim Umrechnungskoeffizienten in der Berechnung mitberücksichtigt.