Eigentumsverhältnisse - Grundstücksgemeinschaft und Erbengemeinschaft

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Ein Mandant ist Teil einer Grundstücksgemeinschaft, welche neben einer Erbengemeinschaft Miteigentümer eines Grundstücks ist. Welche Eigentumsverhältnisse ergeben sich daraus? Wählt man ,,andere Grundstücksgemeinschaft'' aus oder doch etwas anderes?

Vielen Dank im Voraus.

Fachlichkeit Bedienung