Eigentumsverhältnisse / Art des Grundstücks - Eigentümergemeinschaft
Hallo,
es geht um ein bebautes Grundstück in NRW (Bundesmodell). Das Grundstück ist im Wohnungs-/Teileigentum. In dem Gebäude befinden sich überwiegend Wohnungen. Wir haben dort eine Trafo-Station in dem Gebäude.
Laut letztem Einheitswertbescheid ist die Gebäudeart "Geschäftsgrundstück im Wohnungs-/Teileigentum".
Muss/Soll ich das nun auch wieder als Gebäudeart "Geschäftsgrundstück" anlegen? Und als Eigentumsverhältnisse "Bruchteilsgemeinschaft"?
Wenn ja, müsste ich ja alle Eigentümer nach Grundbuchauszug mit den Anteilen eingeben; das ist ja kein Problem.
Aber dann käme ja das Sachwertverfahren zum Einsatz? Wir haben keinerlei Informationen zu Baujahr und insbesondere der Bruttogrundfläche; wo soll man die her bekommen bei einer Vielzahl von Einheiten/Eigentümern in dem Gebäude und für das gesamte Gebäude?
Oder muss/soll ich das als Gebäudeart "Wohnungseigentum" anlegen? Aber auch da fehlen wiederum zahlreiche Informationen zu Wohnungsfläche etc.?
Wie geht Ihr mit solchen Fällen um?
Viele Grüße
Thomas Golüke
Danke für die Antwort.
Die wirtschaftliche Einheit ist fraglos ein Geschäftsgrundstück, also Sachwertverfahren in NRW.
Als Teileigentum deklarieren lt. Grundbuch/Kaufvertrag.
Eigentümer: Bruchteilsgemeinschaft, Alle Eigentümer sind anzugeben, falls natürliche Personen mit Anteil.
Bei Gebäude: Trafostation angeben, und als Brutto-Grundfläche: qm-Zahl + 3% für Mauern.
Baujahr vom Vermieter/Verwalter holen.