Erbbaurecht - wie funktioniert Erfassung für Erbbauverpflichteten?

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Mein Mandant ist Eigentümer einer Fl-Nummer. Auf diesem Grundstück steht sowohl sein Wohnhaus als auch das Wohnhaus einer anderen Familie, die erbbauberechtigt ist.

Wie erfasse ich dies korrekt, so dass mein Mandant nur seine Grundstücksfläche zahlt und nicht zusätzlich die des Erbbauberechtigten? Der Erbbauberechtigte hat seine Feststellungserklärung bereits abgegeben.


Fläche Grundstück = Beide Flächen des Grundvermögens oder nur die meines Mandanten? Erfasse ich beide Flächen, so wird das ja für die Berechnung addiert, weil das System nicht erkennt, dass Erbbaurecht vorliegt und ein Anderer das Grundstück deklariert hat? Wie teile ich dann dem FA die Fläche des Erbbaurechts mit? In der Notiz??

Bedienung Fachlichkeit System
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corinna reisinger

Aber was mach ich mit der Grundstücksfläche, auf der das andre Wohnhaus steht? Auch nicht erfassen?

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stubbig konrad

Natürlich nur die Fläche des Mandanten für sein eigenes Wohnhaus!

Das reicht. Erklärung ist natürlich immer gut. 

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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