Dokumentation der elektronischen Unterschrift durch den Mandanten
Wenn der Mandant die Erklärung über den Link, den wir ihm per E-Mail schicken, freigibt, steht unter Dokumente der Name des Kanzleimitarbeiters, der den Link verschickt hat. Hier muss die E-Mail des MA, der die Erklärung freigegeben hat, stehen, so wie es war, als die Freigabe über den Login zu Grundsteuer Digital erfolgte. Wo ist nachvollziehbar, mit welchem Text die E-Mail an den MA geschickt wurde? Diese E-Mail gehört m. E. auch in Dokumente.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aktueller Stand ist, das diese nicht einsehbar sind.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer