NRW - Überdachte Freifläche

Avatar
  • aktualisiert
  • Diskussion (unmoderiert)

Hallo,

es geht um ein bebautes Betriebsgrundstück in NRW.

Neben massiven Gebäuden auf dem Grundstück sind auch überdachte Freiflächen vorhanden. Die Überdachung ist an zwei Seiten offen und an zwei Seiten geschlossen. Die Überdachung steht auf Ständern aus Stahl. Dadurch sollen Fahrzeuge und Materialien vor Witterungseinflüssen geschützt werden.


Meine Frage: Muss ich diese überdachten Freifächen mit angeben? Wenn ja, als Gebäudart "Carports oder ähnliches"?


Nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein Bauwerk als Gebäude anzusehen, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist (BFH vom 28. Mai 2003, BStBl II S. 693).

Schutz gegen Witterungseinflüsse, feste Verbindung mit Grund und Boden, Beständigkeit und ausreichende Standfestigkeit ist m.E. gegeben. Nur fraglich ist insbesondere für mich, ob das Kriterium "den Aufenthalt von Menschen gestattet" erfüllt ist?!


Wie geht ihr mit solchen Fällen um?

Fachlichkeit