NRW-Elektronische Bescheiddatenabholung - Wie? Wann?

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Im Freigabedokument gibt es eine Zeile, in der die Mandantennummer erscheint, um 

die elektronische Bescheiddatenabholung zu ermöglichen.

Im Freizeichnungsdokument gibt es dies nicht.

Was ist zu tun? Wo finde ich dies?

System Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Wir folgen der Empfehlung der Finanzverwaltung im Vorsatz zur Bescheiddatenrückübermittlung ein „Ja" zu setzen, sowie befüllen die entsprechenden Felder mit der Mandantennummer.

Die ELSTER-Verantwortlichen haben klar kommuniziert, dass derzeit keine Grundsteuer-Bescheiddaten zur Verfügung gestellt werden. Sie haben jedoch angedeutet, dass sich dies ändern könnte (für, zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt, in der Zukunft versendete Erklärungen) und Ihre Empfehlung ausgesprochen.

Die zusätzliche Angabe zur Mandantennummer erleichtert, bei anderen ELSTER-Datenarten, wo Bescheiddaten zur Verfügung stehen, die Zuordnung bei der Abholung der Daten.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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richard isinger

Gibt es hierzu etwas Neues? Mich würde das auch interessieren. 

Vor allem wäre es wichtig zu verstehen, warum es eine Zeile für die elektronische Bescheiddatenabholung gibt, wenn die Bescheide rein per Post zugehen. 

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andrea doeker

Die Aussage Ihrer Antwort (nur Andruck im Freigabedokument) habe ich selbst festgestellt. 

Mich interessiert, das Thema Bescheiddatenabholung an sich. 

Wo und wie kann ich die Bescheiddaten abholen bzw. wo und wie kann ich die Bescheiddaten anzeigen lassen. Nur der Andruck im Freigabedokument ist m. E. sinnlos oder übersehe etwas?

Ihre Antwort ist unbefriedigend.

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Thomas - GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Nummer wird ausschließlich auf dem Freigabedokument dargestellt.


Auf dem Freizeichnungsdokument von ELSTER nicht.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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Aiko GrundsteuerDigital
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