Status der Feststellungserklärung

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Ist es möglich, aus Versehen abgeschlossene Feststellungserklärungen wieder in den Status "Einspruch" zurückzuholen?

Bedienung
Avatar
Aiko GrundsteuerDigital
  • Anfrage aufgenommen
Avatar
nicole sprange

Hallo, das würde mich auch sehr interessieren. Vielen Dank

Avatar
-2
Aiko GrundsteuerDigital
  • Beantwortet

Liebes Community-Mitglied;

in der Übersicht der Abgeschlossenen Feststellungserklärungen die gewünschte Feststellungserklärungen auswählen und dann auf Bearbeiten klicken.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
nicole sprange

Hallo, das funktioniert nicht. Die Erklärung sollte wieder in den Status "Einspruch" zurück geholt werden. Wenn ich sie markiere und auf bearbeiten klicke, kann ich nur archivieren oder speichern.

Avatar
kamann

Hallo zusammen,

die Aussage von Frau Sprange ist korrekt. Die Möglichkeit der Bearbeitung ist nicht mehr vorhanden.

Avatar

Liebe Community-Mitglieder,

gerne möchten wir auch in diesem Thema mitteilen, dass es nun möglich ist, bereits abgeschlossene Erklärungen zu überarbeiten:

Image 1080


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team