Status der Feststellungserklärung
Ist es möglich, aus Versehen abgeschlossene Feststellungserklärungen wieder in den Status "Einspruch" zurückzuholen?
Ist es möglich, aus Versehen abgeschlossene Feststellungserklärungen wieder in den Status "Einspruch" zurückzuholen?
Hallo zusammen,
die Aussage von Frau Sprange ist korrekt. Die Möglichkeit der Bearbeitung ist nicht mehr vorhanden.
Hallo, das funktioniert nicht. Die Erklärung sollte wieder in den Status "Einspruch" zurück geholt werden. Wenn ich sie markiere und auf bearbeiten klicke, kann ich nur archivieren oder speichern.
Liebes Community-Mitglied;
in der Übersicht der Abgeschlossenen Feststellungserklärungen die gewünschte Feststellungserklärungen auswählen und dann auf Bearbeiten klicken.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team
Liebe Community-Mitglieder,
gerne möchten wir auch in diesem Thema mitteilen, dass es nun möglich ist, bereits abgeschlossene Erklärungen zu überarbeiten:
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team