LuF Hofstelle - Frage an die Kollegen

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ich habe nun meinen ersten Fall mit LuF. der Betrieb besteht aus Wohnhaus, landwirtschaftlichen Gebäuden und Nebengebäuden. Das Wohnhaus habe ich als Grundvermögen mit den entsprechenden Wohnflächen erklärt. Beim Umgriff habe ich mich an einem alten Feststellungsbescheid orientiert. Das restliche Grundstück würde ich als Grünland mit Ertragsmeßzahl erklären. Muss ich eine Hofstelle ausweisen? 

Fachlichkeit
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Thomas - GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich verschiebe Ihre Anfrage in den Bereich "fachliche Frage", da wir aus rechtlichen Gründen, keine Hilfestellung für die von Ihnen gestellte Frage geben dürfen.

Der Bereich "fachliche Frage" bleibt unsererseits unmodieriert und Sie können sich frei mit anderen Steuerberatern austauschen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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Aiko GrundsteuerDigital
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