Daten vollständig - Hinweis "Empfangsbevollmächtigte(n) im Sinne von §183"
Was bedeutet der folgende Hinweis? Wann tritt dieser auf (hatten den bei Eheleuten):
"Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §
183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft
erfolgen."
Bei welchen Einträgen muss ich hier etwas umstellen, beachten, etc?
Danke, VG Nicole F.
Kurzer Nachtrag: Ich hatte dasselbe nun auch bei einem alleinigen Eigentümer .-