Daten vollständig - Hinweis "Empfangsbevollmächtigte(n) im Sinne von §183"
Was bedeutet der folgende Hinweis? Wann tritt dieser auf (hatten den bei Eheleuten):
"Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §
183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft
erfolgen."
Bei welchen Einträgen muss ich hier etwas umstellen, beachten, etc?
Danke, VG Nicole F.
In Fällen wo er benötigt wird, werden wir ihn manuell anhaken.
Aber für bestimmte Erklärungen benötige ich doch den §183AO. Haben Sie dann zwei Emfangsvollmachten angelegt? (Einmal mit §183AO und einmal ohne?)
Hallo Frau Falkowski,
ja, richtig. Aber unter den Kanzleidaten kann man den Passus mit § 183 AO abwählen.
Hallo Frau Falkowski, ich habe in einem anderen Beitrag hier gelesen wie man den Hinweis "weg bekommt".
Und zwar direkt unter den Einstellungen in der Software unter "Empfangsvollmachten".
Viele Grüße
Hallo Frau Thiele, vielen Dank für die Info.
Wir möchten doch aber Empfangsbevollmächtigt bleiben, oder verstehe ich hier etwas falsch? Wir sind für die Mandanten die Empfangsbevollmächtigten, richtig? LG
Wir ignorieren diesen "Fehler" zur Zeit einfach, aber es wäre schön, wenn dieser bald behoben werden würde, weil es doch sehr irritiert!
Hallo Frau Falkowski, ich habe in einem anderen Beitrag hier gelesen wie man den Hinweis "weg bekommt".
Und zwar direkt unter den Einstellungen in der Software unter "Empfangsvollmachten".
Viele Grüße
Wir ignorieren diesen "Fehler" zur Zeit einfach, aber es wäre schön, wenn dieser bald behoben werden würde, weil es doch sehr irritiert!
Wann ist mit der Lösung des Problems zu rechnen?
Das gleiche ist bei mir bei einem bebauten gewerblichen Gebäude aufgetaucht. Bisher gab es bei gleichen Feststellungserklärungen kein Problem.
Das Problem tritt auch bei uns in diversen Erklärungen auf