Daten vollständig - Hinweis "Empfangsbevollmächtigte(n) im Sinne von §183"
Was bedeutet der folgende Hinweis? Wann tritt dieser auf (hatten den bei Eheleuten):
"Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §
183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft
erfolgen."
Bei welchen Einträgen muss ich hier etwas umstellen, beachten, etc?
Danke, VG Nicole F.
Hallo zusammen,
bei uns erscheint der oben genannte Hinweis neben Ehegatten auch bei e.V.
Wir würden auch gerne wissen, was man umstellen muss.
Vielen Dank.