Daten vollständig - Hinweis "Empfangsbevollmächtigte(n) im Sinne von §183"

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Was bedeutet der folgende Hinweis? Wann tritt dieser auf (hatten den bei Eheleuten):

"Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §
183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft
erfolgen."

Bei welchen Einträgen muss ich hier etwas umstellen, beachten, etc?

Danke, VG Nicole F.

Fachlichkeit System
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diercks

Aber für bestimmte Erklärungen benötige ich doch den §183AO. Haben Sie dann zwei Emfangsvollmachten angelegt? (Einmal mit §183AO und einmal ohne?)

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andrea thiele

In Fällen wo er benötigt wird, werden wir ihn manuell anhaken.