Daten vollständig - Hinweis "Empfangsbevollmächtigte(n) im Sinne von §183"
Was bedeutet der folgende Hinweis? Wann tritt dieser auf (hatten den bei Eheleuten):
"Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §
183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft
erfolgen."
Bei welchen Einträgen muss ich hier etwas umstellen, beachten, etc?
Danke, VG Nicole F.
Aber für bestimmte Erklärungen benötige ich doch den §183AO. Haben Sie dann zwei Emfangsvollmachten angelegt? (Einmal mit §183AO und einmal ohne?)