Daten vollständig - Hinweis "Empfangsbevollmächtigte(n) im Sinne von §183"

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Was bedeutet der folgende Hinweis? Wann tritt dieser auf (hatten den bei Eheleuten):

"Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §
183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft
erfolgen."

Bei welchen Einträgen muss ich hier etwas umstellen, beachten, etc?

Danke, VG Nicole F.

Fachlichkeit System
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nicole falkowski

Kurzer Nachtrag: Ich hatte dasselbe nun auch bei einem alleinigen Eigentümer .- 

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tamina

Hallo zusammen,

bei uns erscheint der oben genannte Hinweis neben Ehegatten auch bei e.V.

Wir würden auch gerne wissen, was man umstellen muss.

Vielen Dank.

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Aiko GrundsteuerDigital
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