BAYERN - Eingabe von Garagen und Nebengebäude mit 0 m² Nutzfläche nicht möglich

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Ich gebe hier das Problem nochmal neu wieder, da es vom Support bereits als "fixed" markiert wurde und somit scheinbar von der Bildfläche verschwunden ist. Der Fehler ist allerdings bisher nicht behoben.

Für Grundsteuererklärungen in Bayern müssen Garagen kleiner 50 m² Nutzfläche und Nebengebäude kleiner 30 m² Nutzfläche trotzdem eingetragen und mit 0 m²  Fläche in der Steuererklärung angegeben werden.

Das lässt das Programm aber nicht zu und gibt stattdessen folgende Fehlermeldung aus:

Eine Steuerberechnung ist leider erst nach Behebung der folgenden Datenfehler möglich:

  • Beim Gebäude / Gebäudeteil mit der Bezeichnung "Garage" wurde weder eine Wohnfläche noch eine Nutzfläche angegeben. Bitte ergänzen Sie ihre Angaben.

Gute Güte, was ist denn so schwer daran, eine Prüfroutine einzufügen, die beim Bundesland Bayern Gebäudeteile mit 0 m² nicht als Fehler, sondern nur als Hinweis zur nochmaligen Kontrolle ausgibt. Das sind wir doch von DATEV seit ewigen Zeiten gewohnt, dass zwischen FEHLERN und HINWEISEN unterschieden wird. Schließlich sind wir Steuerberater - was am Ende richtig ist und was nicht, das können wir schon noch selber entscheiden.

Duplikate 3
Bayern Berechnung Garage Nebengebäude 0 m2 nicht möglich
Avatar mw1

Hallo,

für die Erklärung in Bayern müssen Garagen kleiner 50 m² Nutzfläche und Nebengebäude kleiner 30 m² Nutzfläche mit 0 m² in der Steuererklärung angegeben werden.

Eine Steuerberechnung ist leider erst nach Behebung der folgenden Datenfehler möglich:

  • Beim Gebäude / Gebäudeteil mit der Bezeichnung "Garage" wurde weder eine Wohnfläche noch eine Nutzfläche angegeben. Bitte ergänzen Sie ihre Angaben.



Bitte Programmfehler beseitigen.

Bayern: Null-Wert bei Zuordnung von Garagen

Zu Gebäuden/Wohnungen gehörende Garagen sind mit der Nutzfläche der wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen und separat als Gebäudeteil aufzuführen. Beträgt die Garagenfläche aber weniger wie 50m², ist als Nutzfläche Null einzugeben (Ausfüllanleitung BayGrSt 2, S.6). Dies führt bei der ELSTER-Validierung zu einer Fehlermeldung, weil die Zahl Null offensichtlich nicht akzeptiert wird.

Image 93

Image 92

ELSTER- oder DG- Fehler? Wann wird das korrigiert?

Eintragung von Garagenstellplätzen mit Nutzfläche i.H.v. 0,00

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Frage zu Grundsteuer Digital.

Wie tragt ihr in dem Programm die Garagenstellplätze ein, welche in räumlichen bzw. dinglichen Zusammenhang mit der Wohnung stehen? Die Vorgabe ist doch in diesem Fall Garagen unter 50,00m² mit einer Nutzfläche i.H.v. 0,00 einzutragen bzw. in der Erklärung zu vermerken. 

Wenn ich im Grundstück unter "Gebäudeteile" also die Wohnung mit der Wohnfläche eintrage und einen separaten Gebäudeteil für den Garagenstellplatz mit einer Nutzfläche i.H.v. 0,00 eintrage kommt hier die Fehlermeldung "Bei einem Gebäudeteil wurde weder eine Wohnfläche noch eine Nutzfläche angegeben, bitte ergänzen Sie Ihre Angaben". 

Wie handhabt ihr dieses Problem? 

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

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GrundsteuerDigital
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Wir haben soeben einen Lösung freigegeben. 

Sie können jetzt einen Fläche von 0 hinterlegen, die auch an Elstern übertragen wird, wenn die Zeile eine Bezeichnung hat.

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GrundsteuerDigital
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Wir haben soeben einen Lösung freigegeben. 

Sie können jetzt einen Fläche von 0 hinterlegen, die auch an Elstern übertragen wird, wenn die Zeile eine Bezeichnung hat.

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Ich hab's heute Morgen (25.7.2022) nachgetestet und konnte eine Garage mit 0 m2 Nutzfläche anlegen, speichern und habe keine Fehlermeldungen (mehr).

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patrik baker

Hallo zusammen,

im Steuerberaterzugang funktioniert es, aber im Mandantenportal kommt immer noch die Fehlermeldung. Wird das auch noch behoben?

VG

Patrik Baker

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marcus ernstberger
Quote from patrik baker

Hallo zusammen,

im Steuerberaterzugang funktioniert es, aber im Mandantenportal kommt immer noch die Fehlermeldung. Wird das auch noch behoben?

VG

Patrik Baker

Vom Mandanten würde ich eigentlich die Information zur tatsächliche Fläche haben wollen, wie das dann für die Steuererklärung zu verarbeiten ist, wäre dann der nächste Schritt.