Bayern Hotel Wohn- Nutzfläche

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Ich habe folgendes Problem bzgl. der Feststellungserklärung (Bayern):
ich verpachte meine Immobilie bzw. einzelne Zimmer, Anteile eines Putzraumes und einen Tiefgaragenstellplatz an einen Hotelbetrieb in Bayern. Im Kaufvertrag wurde damals die Wohnfläche der Zimmer festgehalten.
Nun kommt mir die Frage auf, ob die Zimmer der Wohn- oder Nutzfläche zugerechnet werden?

Vielen Dank!

    Fachlichkeit
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    Aiko GrundsteuerDigital
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    Orkun Sami Cengiz

    Ich hätte da einen ähnlichen Fall und würde die Fläche als Nutzfläche angeben, da das Zimmer zu fremden betrieblichen Zwecken genutzt wird.

    Ich würde gerne wissen, wie du den Fall weiter bearbeitet hast, falls es dir nichts ausmacht. 

    Vielen Dank!

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    saskia

    Ich habe die Größe der Zimmer, des Putzraumes und der Garage komplett als Nutzfläche angegeben.

    Viele Grüße!