Einspruchsverfahren

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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mal eine Frage. Ich habe bereits einige Bescheide erhalten. Nach einem Seminar des Bund des Steuerzahlers empfehlen diese, dass man die Bescheide offen halten soll, weil Musterklagen folgen sollen. Zur Zeit sind aber noch keine anhängig. Haben Sie eine Idee, wie ich einen Einspruch zur Zeit begründen soll, um die Bescheide offen zu halten? Hat das schon jemand von Ihnen gemacht?

Für Hinweise bin ich Ihnen dankbar. Beste kollegiale Grüße 

Fachlichkeit