LuF-Flächen: fehlende Felder für Teilflächen?

Avatar
  • aktualisiert
  • Diskussion (unmoderiert)

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt einzelne Flurstücke, die zum Teil als LuF-Flächen dem Finanzamt gemeldet werden müssen und zum Teil als nicht-LuF-Flächen in einem 2. Bescheid (z.B. unbebautes Grundstück, weil andere Nutzung)

Im Haupterfassungsbogen zur Feststellung müssen daher in Zeile 11 im Feld 17 und 18 die zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteile erfasst werden:

Image 864

Für die nicht-LuF-Flächen können wir in GrundsteuerDigital diese Werte direkt am Flurstück erfassen, für die tatsächlichen LuF-Flächen jedoch nicht (auch nicht im Vorerfassungsbogen 2.5 oder 2.6 zum Massenimport).

Wie können wir diese Anteile in GD für die LuF-Flächen dem Finanzamt mitteilen? 

Es darf ja nur ein Teil des Flurstücks pro Feststellung bewertet werden.

Geben wir in der LuF-Maske einfach die verringerte Nutzfläche an?



Leider erhalte ich keine Antwort auf diese Frage vom GD-Support, daher unsere Frage in die Community.

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp?

Herzlichen Dank

Walter Barth

Bedienung Fachlichkeit System
Avatar
walter barth

Laut Mitteilung vom GD-Support werden die Flurstücke der LuF-Flächen ausschließlich in der Anlage 5 zur Feststellungserklärung erfasst (Zeile 5 und 6). Das sieht die ERiC-Schnittstelle so vor.


Image 986


Da es hier keine Felder für die anteiligen Flächen gibt, kann es zu Differenzen zwischen der Summe der Flächen der Nutzung und der amtlichen Fläche kommen.

Dieses sollte aber bei Elster kein Problem darstellen.....

vG

W.Barth

Avatar
Aiko GrundsteuerDigital
  • Diskussion (unmoderiert)