Privates Wohngebäude und Gastro-Gewerbe auf einem Grundstück

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Auf einer Hofstelle befindet sich eine Maschinenhalle (Grundsteuer A), ein privates Wohngebäude (Grundsteuer B) und ein Gastronomiebetrieb (Grundsteuer B). Die Hofstelle lässt sich in Grundsteuer A und B unterteilen. Wie gebe ich jedoch die Gebäudeart für Grundsteuer B an? 

Wenn man "gemischt genutztes Grundstück" wählt, ist es ein Nichtwohngrundstück und man kann das private Wohngebäude nicht angeben. 

Wählt man "Einfamilienhaus", um das Wohngebäude angeben zu können, fehlt die Möglichkeit den Gastronomiebetrieb einzugeben.