Wann liegt ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vor?

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Hallo,

aufgrund der Grundsteuerreform, ergibt sich im Bundesland Bayern eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl auf den Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, wenn das Grundstück in enger räumlicher Verbindung steht.
Nun stellt sich mir die Frage, wann ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorliegt?
Sind hier ertragssteuerliche Gesichtspunkte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) maßgebend, oder muss etwa eine aktive Landwirtschaft (z.B. Tierhaltung, Eigenbewirtschaftung, etc.) vorliegen?
In meinem Fall wurde die (aktive) Land- und Forstwirtschaft schon länger beendet und die Flächen befinden sich im Privatvermögen. Der Hof fungiert weiter als Wohngebäude.

Vielleicht hatte jemand schon Erfahrung mit einer solchen Konstellation?

Besten Dank im Voraus und liebe Grüße,

Hans Fischer
Fachlichkeit