Einspruch gegen Feststellungsbescheide - Verbesserungsvorschläge

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  • Fertiggestellt

Zunächst einmal -  

Vielen Dank, dass die Funktion nun endlich eingebaut wurde.

Verbesserungsvorschläge bzw. notwendige Anpassungen:

1. Wieso kann ein Einspruch nur dann angelegt werden, wenn es im Prozess "Elster abgeschlossen" ist?

    Völlig unverständlich - das sollte abgeändert werden. Ich erhalte ein Bescheid "Bescheid erhalten" und dann kommt ein Einspruch.

    Es sollte aber überhaupt immer möglich sein einen Einspruch einzulegen - egal in welchem Status der Bescheid sich befindet (natürlich muss es      zunächst an Elster versendet worden sein und damit mindestens "Elster abgeschlossen").  

    --> siehe dazu in der Community (Anmerkungen)

    Einspruch gegen Feststellungsbescheide - Page 2 / GrundsteuerDigital (grundsteuer-digital.de)

2. Falls der Bescheid in einem Status Bescheid erhalten oder abgeschlossen ist, sollte es nach dem ein Einspruch angelegt worden ist, auch in den 

    Status "Einspruch" von selbst verschoben werden. Das sollte durch das Programm möglich sein.

3. Wenn ein Einspruch oder Sonstige Nachricht an das versendet worden ist, sollte diese auch als PDF transferierbar an DATEV sein.

MfG

Aziz

System Bedienung
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Aiko GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft
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der glasi

Der Status "Abgeschlossen" muss änderbar sein. Wir haben hier 2 Erklärungen, die wir auf abgschlossen gesetzt haben. Meine Chefin will aber bei allen Erklärungen erst einmal einen Einspruch einlegen über das Programm selber, aber das geht jetzt so nicht mehr durch den Status abgeschlossen. Jeder einzelne Status muss immer änderbar sein!

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christiane förster
Quote from der glasi

Der Status "Abgeschlossen" muss änderbar sein. Wir haben hier 2 Erklärungen, die wir auf abgschlossen gesetzt haben. Meine Chefin will aber bei allen Erklärungen erst einmal einen Einspruch einlegen über das Programm selber, aber das geht jetzt so nicht mehr durch den Status abgeschlossen. Jeder einzelne Status muss immer änderbar sein!

Ja, das fänden wir auch sehr sinnvoll. wir haben 3 in den abgeschlossenen

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Verbesserungsvorschläge und bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Aufgrund des sehr hohen Aufkommens in der Hochphase, scheint Ihre Anfrage untergegangen zu sein.

Zu 1.)

Sobald eine Feststellungserklärung übertragen wurde, kann jederzeit ein Einspruch eingereicht werden über den Reiter “ELSTER-Nachrichten

Image 1434

Zu 2.) 

Dieser Vorgang wurde absichtlich so gewählt, da es so gesehen zwei unterschiedliche Prozesse sind, und es daher nicht sinnvoll wäre, die Feststellungserklärungen immer sofort in die Spalte “Einspruch” zu verschieben, sobald ein Einspruch verschickt wurde. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Zu 3.)

Dieser Punkt befindet sich aktuell noch in Überprüfung. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden Ihnen aber selbstverständlich mitteilen, wenn es hierzu Neuigkeiten gibt.

Für weitere Anregungen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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GrundsteuerDigital
  • In der Umsetzung

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Verbesserungsvorschläge und bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

Zu 3.)
Die von Ihnen beschriebene Neuerung „Sonstige Nachrichten an DATEV übertragen"  wird von unserem Entwicklerteam bereits umgesetzt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, wir werden aber selbstverständlich auf unseren gewohnten Kanälen bekannt geben, wenn die Neuerung in Kraft trifft.

Ist ein Dokument in Dokumente abgelegt, kann es übertragen werden. Damit auch die übertragenen Einsprüche.

Für weitere Anregungen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Fertiggestellt

Liebes Community-Mitglied,

wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir unser Produkt nun verbessert haben. Wenn ein Einspruch oder Sonstige Nachricht an das Finanzamt versendet worden ist, wird ein Übertragungsprotokoll für die entsprechende Nachricht in Dokumente abgelegt und somit auch als PDF transferierbar an DATEV sein.


Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team