Einspruch gegen Feststellungsbescheide - Verbesserungsvorschläge
Zunächst einmal -
Vielen Dank, dass die Funktion nun endlich eingebaut wurde.
Verbesserungsvorschläge bzw. notwendige Anpassungen:
1. Wieso kann ein Einspruch nur dann angelegt werden, wenn es im Prozess "Elster abgeschlossen" ist?
Völlig unverständlich - das sollte abgeändert werden. Ich erhalte ein Bescheid "Bescheid erhalten" und dann kommt ein Einspruch.
Es sollte aber überhaupt immer möglich sein einen Einspruch einzulegen - egal in welchem Status der Bescheid sich befindet (natürlich muss es zunächst an Elster versendet worden sein und damit mindestens "Elster abgeschlossen").
--> siehe dazu in der Community (Anmerkungen)
Einspruch gegen Feststellungsbescheide - Page 2 / GrundsteuerDigital (grundsteuer-digital.de)
2. Falls der Bescheid in einem Status Bescheid erhalten oder abgeschlossen ist, sollte es nach dem ein Einspruch angelegt worden ist, auch in den
Status "Einspruch" von selbst verschoben werden. Das sollte durch das Programm möglich sein.
3. Wenn ein Einspruch oder Sonstige Nachricht an das versendet worden ist, sollte diese auch als PDF transferierbar an DATEV sein.
MfG
Aziz
Liebes Community-Mitglied,
wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir unser Produkt nun verbessert haben. Wenn ein Einspruch oder Sonstige Nachricht an das Finanzamt versendet worden ist, wird ein Übertragungsprotokoll für die entsprechende Nachricht in Dokumente abgelegt und somit auch als PDF transferierbar an DATEV sein.
Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team