"Kein Zugriff" durch Mitarbeiter bei Statussetzung Bescheid erhalten

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Hallo,

hier scheint ein Bug vorhanden zu sein. Unsere Mitarbeiter können zwar auf "Bescheid erhalten" gehen, eine PDF-Datei auswählen und diese mit Klick auf "JA" hochladen, jedoch kommt eine Fehlermeldung "kein Zugriff". Der Button ändert sich nicht zu "Bescheid prüfen", jedoch ist der Bescheid in den Dokumenten abgespeichert worden. 


Somit kann der Status nicht zu "Bescheid prüfen" abgeändert werden.

Ich als Administrator kann ohne Probleme auf "JA" klicken und werde auf die Bescheidprüfung weitergeleitet. Auch kann ich die Bescheidprüfung ohne Probleme vornehmen und den Fall insgesamt abschließen. Auch in diesem Prozess-Punkt erscheint bei der Mitarbeiterin der Fehler "Kein Zugriff".

Beste Grüße

C. Biehler

System Bedienung

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Zufriedenheit von cornelius biehler vor 2 Jahren

Problem wird seit Wochen nicht behoben.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community, 

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Das Thema wird zur Zeit weiterhin geprüft, jedoch konnten wir bisher keinen  Fehler in der Software finden. Bitte prüfen Sie noch einmal, ob auch bei allen Mitarbeitern bei der Berechtigung "Darf Elster-Übertragung durchführen" ein Häckchen gesetzt ist. Zudem ist es möglich Dokumente bei Mandant, Grundstück und Erklärung hochzuladen, bitte überprüfen Sie ob die Dokumente im richtigen Bereich hochgeladen bzw. gesucht werden. 

In der Zwischenzeit werden wir den Fall weiter überprüfen und teilen Ihnen mit, sobald es Neuigkeiten gibt. 

Vielen Dank für Ihre Geduld. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebe Community,

Vielen Dank für Ihre Nachrichten. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert. 


Der Status für die Bescheidprüfung darf nur von jemandem geändert werden, der die Berechtigung Darf Feststellungserklärung freigeben auf seinem Account gesetzt hat. Daher erscheint die Fehlermeldung, wenn die Berechtigung nicht gesetzt wurde.

Wir haben nun eine Änderung vorgenommen, damit der  Bescheid erhalten Button nur anzeigt wird, wenn der Benutzer auch die benötigte Berechtigung besitzt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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cornelius biehler

Vielen Dank für die Nachricht. 

Diese Lösung ist jedoch nur bedingt praktikabel und damit weiterhin nicht zufriedenstellend.....

Ich als Steuerberater muss nun zukünftig den Posteingang bearbeiten, die Steuerbescheide hochladen und die Prüfung der Bescheide stets komplett vornehmen? In der Regel wickelt das Sekretariat den Posteingang ab, nicht der Steuerberater. Die zuständigen fachlichen Bearbeiter arbeiten mir zu, laden den Bescheid in das Portal hoch, prüfen diese vorab und bereiten ein kurzes Anschreiben vor. 


Ich als Steuerberater schaue in Revision darüber, vergleiche die Werte nochmals kurz bzw. die Mitarbeiter weisen mich auf Abweichungen zur Erklärung hin, die ich sodann genauer prüfe. Danach unterschreibe ich das Anschreiben und der Bescheid wird versendet. 

Mit diesem FIX sind den Bearbeitern und dem Sekretariat die Hände gebunden. Sie können im Prüfungsprozess fast überhaupt nichts mehr machen. 

Ich kann und möchte diese nicht mit Freigaberechten ausstatten. Die Freigabe von Steuererklärungen erfolgt auf Grund des Berufrechts nur von Berufsträgern.

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sandra nguyen
Quote from cornelius biehler

Vielen Dank für die Nachricht. 

Diese Lösung ist jedoch nur bedingt praktikabel und damit weiterhin nicht zufriedenstellend.....

Ich als Steuerberater muss nun zukünftig den Posteingang bearbeiten, die Steuerbescheide hochladen und die Prüfung der Bescheide stets komplett vornehmen? In der Regel wickelt das Sekretariat den Posteingang ab, nicht der Steuerberater. Die zuständigen fachlichen Bearbeiter arbeiten mir zu, laden den Bescheid in das Portal hoch, prüfen diese vorab und bereiten ein kurzes Anschreiben vor. 


Ich als Steuerberater schaue in Revision darüber, vergleiche die Werte nochmals kurz bzw. die Mitarbeiter weisen mich auf Abweichungen zur Erklärung hin, die ich sodann genauer prüfe. Danach unterschreibe ich das Anschreiben und der Bescheid wird versendet. 

Mit diesem FIX sind den Bearbeitern und dem Sekretariat die Hände gebunden. Sie können im Prüfungsprozess fast überhaupt nichts mehr machen. 

Ich kann und möchte diese nicht mit Freigaberechten ausstatten. Die Freigabe von Steuererklärungen erfolgt auf Grund des Berufrechts nur von Berufsträgern.

Für unsere Kanzlei ist dies auch nur schwer umsetzbar. Dieses Recht wäre als separat dem Benutzer zuzuordnendes Recht schlüssiger in die Prozesse zu integrieren.

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Sehr geehrte Frau Nguyen, sehr geehrter Herr Biehler,


vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Wir haben diese an an unsere Entwickler weitergeleitet und melden uns baldmöglichst bei Ihnen zurück.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Nguyen, sehr geehrter Herr Biehler,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachrichten.

Wir haben die Rückmeldung seitens unserer Entwickler erhalten, dass das Release nochmals überarbeitet wurde und nun Nutzer auch ohne die erwähnte Berechtigung den "Bescheid erhalten"-Button sehen können.

Bitte schauen Sie daher erneut in Ihren Account und wiederholen den Vorgang.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Abend.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team