Eigentumswohnung beim Flächen-Lage-Modell Niedersachsen

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Wie erfasse ich die Miteigentumsanteile einer Eigentumswohnung richtig, damit die Grundstücksgröße in der Berechnung korrekt berücksichtigt wird?

Erfassung wie folgt (Miteigentumsanteil laut Kaufvertrag z.B. 50/1.000): 1. "Flächenangaben des Grundstücks" -> Angabe der gesamten Grundstücksgröße (also 1.000/1.000), im Beispiel 3.000 qm; 2. "Gemarkungen und Flurstücke" -> Angabe der gesamten Grundstücksfläche (also 1.000/1.000 = 3.000 qm) und zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil 50/1.000 => unter "Flächenangaben des Grundstücks" erscheint "Summe der Flächen" 150 qm - dieser Wert ist korrekt. Auch im Formular sind laut Ausfüllanleitung die Eintragungen richtig. Aber: In der Steuerberechnung wird mit der vollen Grundstücksgröße von 3.000 qm gerechnet.

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Martin,

hier handelt es sich um einen Fehler in der Berechnung.

Wir arbeiten daran diesen schnellstmöglich zu beheben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Maya Tabery

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Nachrichten.

Die Angabe unter "Fläche des Grundstücks in m2" erfolgt (ggf.) anteilig und nicht für das gesamte Grundstück.

Diese Felder dienen in Niedersachsen und Hessen der Berechnung des Faktors.

Den Hilfetext finden Sie anbei.

Aktuell bereiten wir eine Umformulierung vor, damit der Hintergrund der Angaben sofort ersichtlich ist.

Hierzu melden wir uns zeitnah nochmals zurück.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Hallo Frau Wandery, 


vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir prüfen diesen Vorgang und werden uns zeitnah zurückmelden.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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saskia wandrey
Quote from Maya GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Martin,

hier handelt es sich um einen Fehler in der Berechnung.

Wir arbeiten daran diesen schnellstmöglich zu beheben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Maya Tabery

Hallo Frau Tabery,

ich habe aktuell das gleiche Problem. Der Grundsteuermessbetrag wird auf das gesamte Grundstück berechnet und nicht nur auf den zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil. Wurde der Fehler schon behoben?

Lieben Gruß

Saskia Wandrey

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Martin,

hier handelt es sich um einen Fehler in der Berechnung.

Wir arbeiten daran diesen schnellstmöglich zu beheben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Maya Tabery

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Maya GrundsteuerDigital
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