Anforderung von Unterlagen, Text nachvollziehen
Es wäre schön, wenn man die Mails an die Mandanten zur Anforderung von Unterlagen nachträglich nochmal aufrufen könnte, weil es praktisch ist, wenn man dem Mandanten bei Anforderung der Unterlagen noch Hinweise mitgeben kann. Es wäre gut, wenn man dann später nochmal nachvollziehen könnte, was man geschrieben hat.
Liebe Frau Bendixen,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie können sich den Schriftverkehr mit Ihren Mandanten in Ihrem Account unter "Einstellungen" -> "Kommunikation" anzeigen lassen.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team