Flurstück als Referenzgrundstück angeben

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  • Kein Fehler

Guten Tag,
O.g. Funktion ist nicht funktionstüchtig... Es wird anstelle des ausgewählten Flurstücks einfach das letzte Flurstück als Referenz angegeben. Habe es mehrfach/unterschiedlich abgeändert und gespeichert aber es tut sich nichts. Mir ist zudem schleierhaft, warum eine derartige Funktion erst jetzt nach MONATEN eingeführt worden ist... Es gab das Feld bei Elster doch schon von Anfang an. Selbiges bei der automatischen Vervollständigung der Gemarkungsnummer...nach MONATEN... Zudem funktioniert das Löschen der Feststellungserklärungen nicht, daher sind beim Mandant 2 Stk angelegt. MfG

System Bedienung

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Zufriedenheit von J I. vor 2 Jahren

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Ilia, 

wir haben Ihren Fall noch einmal gründlich geprüft und konnten keinen Fehler entdecken. In Ihrem Grundstück, dass wir geprüft haben, ist kein Flurstück als Referenz ausgewählt worden. Auf unseren Servern konnten wir das ELSTER PDF für dieses Grundstück einmal ohne Referenzstück und einmal mit Flurstück (als Referenz angehakt) erzeugen. Beides funktionierte ohne Probleme. Ist es ein spezielles Grundstück bei Ihnen, das nicht funktioniert? Wenn ja, teilen Sie uns doch bitte die Grundstück Nr. mit, dann prüfen wir das gerne noch einmal für Sie. 


Bitte bedenken Sie auch. dass das Referenzflurstück nicht immer benutzt wird, sondern nur dann, wenn weder eine Straße noch eine Hausnummer beim Grundstück eingetragen wird. 


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team



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J I.
Das Löschen der Feststellungserklärung geht mittlerweile wieder. Das Problem mit dem Referenzgrundstück besteht weiterhin, sodass ich es auf die alte Weise per Lagebezeichnung machen werde. MfG

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Jasmina
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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Fixed

Sehr geehrter Herr Illian,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir das Problem mit dem Referrenzgrundstück in der Zwischenzeit behoben haben.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Gerne geben wir den Vorgang nochmals in die Prüfung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr GrundsteuerDigital-Team

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J I.

Weitere Probleme: Der Mülleimer zum Löschen des ersten Flurstücks ist nicht mehr vorhanden, sodass dieses nicht gelöscht werden kann. Zudem werden beim Hochladen der Excel Katasterauszüge Umlaute üöä und ß in den Gemarkungsnamen nicht übernommen. Stattdessen kommt ein Fragezeichen Symbol, sodass dies für jedes Flurstück geändert werden muss.

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-1
Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Fixed

Sehr geehrter Herr Illian,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht.


Unsere Fachabteilung hat den Vorgang erneut geprüft und ein Update durchgeführt.


Der Fehler sollte somit nun behoben sein.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital-Team

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J I.

Der Fehler wurde (natürlich) nicht behoben. Es passiert mittlerweile einfach gar nichts mehr, wenn ich ein Flurstück als Referenzflurstück angebe.
So kann man es auch machen - einfach die Funktion ganz abstellen.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft

Guten Morgen Herr Ilian,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Gerne geben wir den Vorgang in die erneute Prüfung und melden uns im Anschluss bei Ihnen zurück.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Herr Ilia, 

wir haben Ihren Fall noch einmal gründlich geprüft und konnten keinen Fehler entdecken. In Ihrem Grundstück, dass wir geprüft haben, ist kein Flurstück als Referenz ausgewählt worden. Auf unseren Servern konnten wir das ELSTER PDF für dieses Grundstück einmal ohne Referenzstück und einmal mit Flurstück (als Referenz angehakt) erzeugen. Beides funktionierte ohne Probleme. Ist es ein spezielles Grundstück bei Ihnen, das nicht funktioniert? Wenn ja, teilen Sie uns doch bitte die Grundstück Nr. mit, dann prüfen wir das gerne noch einmal für Sie. 


Bitte bedenken Sie auch. dass das Referenzflurstück nicht immer benutzt wird, sondern nur dann, wenn weder eine Straße noch eine Hausnummer beim Grundstück eingetragen wird. 


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team