Bescheid zurückholen für Einspruch
Wir haben einen Bescheid für Mandanten erhalten. Dieser war u. E. in Ordnung. Daher ist der Vorgang auf abgeschlossen gesetzt.
Die Mandanten haben den Bescheid danach erhalten und sind nun der Meinung, dass die Anschrift der Gemeinschaft geändert werden muss.
Den Vorgang kann ich aber leider nicht "zurückholen" um einen Einspruch einzulegen zu können.
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Zufriedenheit von jeannie kröner vor 2 Jahren
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir entschuldigen uns für die Verzögerung unserer Antwort. Aktuell arbeiten unsere Entwickler diesbezüglich an einem Workaround. Wir melden uns schnellstmöglich mit weiteren Informationen bei Ihnen zurück.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team