Bescheid zurückholen für Einspruch
Wir haben einen Bescheid für Mandanten erhalten. Dieser war u. E. in Ordnung. Daher ist der Vorgang auf abgeschlossen gesetzt.
Die Mandanten haben den Bescheid danach erhalten und sind nun der Meinung, dass die Anschrift der Gemeinschaft geändert werden muss.
Den Vorgang kann ich aber leider nicht "zurückholen" um einen Einspruch einzulegen zu können.
Wie würden Sie den Kundenservice bewerten?
Zufriedenheit von jeannie kröner vor 2 Jahren
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Sehr geehrte Frau Kröner,
gerne möchten wir uns bei Ihnen zurückmelden.
Es ist nun möglich, bereits abgeschlossene Erklärungen wieder zu öffnen bzw. zu überarbeiten:
Wir wünschen Ihnen ein glückliches und gesundes Jahr 2023.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team