Hilfeangabe fehlerhaft bei Angaben zum Grundstück/ Flurstück (?)

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Sehr geehrtes Grundsteuer-Digital Team,

 

bei Grundsteuer B, Niedersachsen, sind unter dem Reiter "Grundstück" die Angaben zum Grundstück zu machen, darunter auch Angaben zum Flurstück. Erstellt man einen Flurstückseintrag, ist darunter u.a. der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit anzugeben. Bewegt man den Cursor auf das Hilfe-Icon, so steht dort: Geben Sie bitte den Anteil (z. B. 1/1 oder 1/2) des jeweiligen (Mit-)Eigentümers an der wirtschaftlichen Einheit ein. Die Anteile finden Sie z.B. im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“ oder dem Katasterauszug bei „Angaben zum Eigentum".

Diese Hilfebeschreibung ist meine Ansicht nach irreführend. Der Anteil der Eigentümer an der wirtschaftlichen Einheit wird doch beim Reiter "Eigentümer", sofern es mehrere Eigentümer gibt, abgefragt. Dort ist dann z.B. anzugeben: "1/2 Ehemann, 1/2 Ehefrau". Beim Grundstück geht es doch um die Fläche der wirtschaftlichen Einheit, die ggf. von der Fläche des Flurstücks abweichen kann. Hierfür spricht auch, dass beim entsprechenden GrundsteuerViewer-Auszug die rot/orange markierten Angaben zu übernehmen sind. Auch ein Vergleich zur Elster-Klick-Anleitung für Nds. spricht hierfür. 

Nach meinem Verständnis müsste bei dem entsprechenden Flurstück also angegeben werden, welcher Anteil der Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Beispiel: 30.000m² Flurstück. Hiervon sind 15.000m² Wohngrundstück und 15.000m² landwirtschaftlich genutzt. Da müsste beim Anteil nicht etwa der Eigentumsanteil der Eigentümer angegeben werden, sondern schlicht 15.000/30.000. 

Oder sehe ich das falsch?

Fachlichkeit Bedienung
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Kubis, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben Ihr Anliegen noch einmal gründlich geprüft und Sie haben vollkommen Recht. Gerne nehmen wir Ihren Verbesserungsvorschlag an und geben ihn zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Umsetzung gibt teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Kubis,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachrichten.

Unsere Entwickler haben ein Update erstellt. Dieses musste zunächst getestet werden und wird mit dem nächsten Release online gehen. Die Veröffentlichung wird morgen - spätestens übermorgen - erfolgen. Bitte wiederholen Sie den Vorgang dann erneut.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Kubis, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben Ihr Anliegen noch einmal gründlich geprüft und Sie haben vollkommen Recht. Gerne nehmen wir Ihren Verbesserungsvorschlag an und geben ihn zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Umsetzung gibt teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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marcel kubis

Sehr geehrtes Grundsteuer-Digital-Team,

ich kann Ihre Antwort nicht nachvollziehen, und gehen davon aus, dass diese selbst noch einen weiteren Fehler enthält. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege. Im Einzelnen:

1. "Beim Reiter “Gemeinschaft” werden die Anteile der Beteiligten an der WE festgelegt und beim Grundstück die Anteile der wirtschaftlichen Einheit der Gemeinschaft am Flurstück."

- Nein. Die Anteile der Beteiligten an der WE werden nicht unter "Gemeinschaft", sondern - wie bereits in meinem Post dargelegt, unter dem Reiter "Eigentümer" festgelegt.

2. Bitte lesen Sie meinen Post aufmerksam. Es geht um die Hilfebeschreibung unter dem Reiter "Grundstück". Unter diesem Reiter müssen die einzelnen Flurstücke angegeben werden. Bei der Erstellung der entsprechenden Eintragungen ("Hinzufügen"-> es öffnet sich ein Feld mit den Angaben zu Gemeinde, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, etc.) gibt es Icons/Buttons mit Fragezeichen, worunter dann Hilfebeschreibungen eingeblendet werden. Bei den Hilfebuttons zu den Feldern "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler" sowie "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner" wird dann der im Eingangspost dargelegte Text eingeblendet. 


Selbst nach Ihrer Aussage muss es sich ja um einen Fehler handeln, da es hier nicht um die (Eigentums-)Zuordnung des Flurstücks zu den Eigentümern geht, sondern um die Zuordnung des Flurstücks zu der wirtschaftlichen Einheit.


Ich bitte nochmals höflichst um Richtigstellung.


Mit freundlichen Grüßen

Marcel Kubis

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Kubis, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Beim Reiter “Gemeinschaft” werden die Anteile der Beteiligten an der WE festgelegt und beim Grundstück die Anteile der wirtschaftlichen Einheit der Gemeinschaft am Flurstück.

Den Eheleuten gehört die WE jeweils hälftig. Das Wohngrundstück von 15.000qm gehört den Eheleuten. Die landwirtsch. Fläche von 15.000qm einem X-Beliebigen Landwirt. Folglich hat das Ehepaar eine einen Miteigentumsanteil am Flurstück von 1/2 ≈ 0,5 ≈ 15.000/30.000. 

Wir hoffen wir konnten weiterhelfen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team