Validierungsfehler Hamburg: Wohnfläche Null wird nicht beanstandet
Problemschilderung
In Hamburg ist bei der Kontrolle von erstellten Erklärungen festgestellt worden, dass bei der Grundstücksart Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus keine Wohnfläche eingetragen war. Das Feld war leer, es ist nicht 0 (Null) qm eingetragen gewesen.
Gleichwohl hat das ELSTER-Kennzeichen grün angezeigt, also waren angeblich alle erforderlichen Angaben vorhanden. Auch eine entsprechende Feststellungserklärung konnte auf dieser Basis erstellt werden, die diesbezügliche Steuerberechnung hat eine Wohnfläche von 0 qm angezeigt, daneben ist mit den übrigen Angaben ein Steuerwert berechnet worden.
Frage:
Ist es bei der Grundstücksart EFH/ZFH in Hamburg bewusst vorgesehen, dass keine Wohnfläche/Wohnfläche 0 eingetragen werden kann und dennoch das Programm eine vollständige Datenerfassung meldet?
Unsere Erwartung ist die, dass bei diesen Grundstücksarten immer eine Wohnfläche anzugeben ist, da nach § 1 Abs. 3 HHGrStG gilt:
„Die Grundsteuerwerte von Wohn- und Nutzflächen der Gebäude sind die Äquivalenzbeträge, die sich durch eine Multiplikation der maßgeblichen Gebäudeflächen mit der Äquivalenzzahl nach § 3 Absatz 2 ergeben.“
Da zumindest bei EFH/ZFH eine Wohnfläche vorhanden sein muss, kann es uE nicht sein, dass diese Angaben nicht als fehlend angezeigt werden.
Sehr geehrter Herr Allekotte,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Elster lässt technisch 0m2 bei Wohnfläche zu. Zur fachlichen Korrektheit der technisch erlaubten Werte im ELSTER-Datensatz verweisen wir Sie an den Elster-Support bzw. an das BMF oder ggf. an die jeweiligen Landesfinanzverwaltung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team