Validierungsfehler Hamburg: Wohnfläche Null wird nicht beanstandet

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Problemschilderung

In Hamburg ist bei der Kontrolle von erstellten Erklärungen festgestellt worden, dass bei der Grundstücksart Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus keine Wohnfläche eingetragen war. Das Feld war leer, es ist nicht 0 (Null) qm eingetragen gewesen.

Gleichwohl hat das ELSTER-Kennzeichen grün angezeigt, also waren angeblich alle erforderlichen Angaben vorhanden. Auch eine entsprechende Feststellungserklärung konnte auf dieser Basis erstellt werden, die diesbezügliche Steuerberechnung hat eine Wohnfläche von 0 qm angezeigt, daneben ist mit den übrigen Angaben ein Steuerwert berechnet worden.

Frage:

Ist es bei der Grundstücksart EFH/ZFH in Hamburg bewusst vorgesehen, dass keine Wohnfläche/Wohnfläche 0 eingetragen werden kann und dennoch das Programm eine vollständige Datenerfassung meldet?

Unsere Erwartung ist die, dass bei diesen Grundstücksarten immer eine Wohnfläche anzugeben ist, da nach § 1 Abs. 3 HHGrStG gilt:

„Die Grundsteuerwerte von Wohn- und Nutzflächen der Gebäude sind die Äquivalenzbeträge, die sich durch eine Multiplikation der maßgeblichen Gebäudeflächen mit der Äquivalenzzahl nach § 3 Absatz 2 ergeben.“

Da zumindest bei EFH/ZFH eine Wohnfläche vorhanden sein muss, kann es uE nicht sein, dass diese Angaben nicht als fehlend angezeigt werden.

Fachlichkeit System
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Allekotte, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Elster lässt technisch 0m2 bei Wohnfläche zu. Zur fachlichen Korrektheit der technisch erlaubten Werte im ELSTER-Datensatz verweisen wir Sie an den Elster-Support bzw. an das BMF oder ggf. an die jeweiligen Landesfinanzverwaltung. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Allekotte, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Elster lässt technisch 0m2 bei Wohnfläche zu. Zur fachlichen Korrektheit der technisch erlaubten Werte im ELSTER-Datensatz verweisen wir Sie an den Elster-Support bzw. an das BMF oder ggf. an die jeweiligen Landesfinanzverwaltung. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team