Falsches Aktenzeichen bei der Übermittlung einer Erklärung
Hallo,
bei einem Mandanten mit mehreren Häusern/Wohnungen wurde bei der Übermittlung das falsche Aktenzeichen übermittelt (F-23). Das Aktenzeichen was in der Grundsteuererklärung angezeigt wird, gehört zu einer anderen Einheit des Mandanten (F-22). Wenn man sich das Grundstück ( G-35366549) zu der übermittelten Grundsteuererklärung anzeigen lässt, steht dort eindeutig das richtige Aktenzeichen drin
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne haben wir den Vorgang für Sie geprüft.
Das Aktenzeichen, welches in der Erklärung steht, stand ursprünglich auch im Grundstück und wurde zwischenzeitlich aktualisiert. Ohne, dass das Aktenzeichen an der bereits existierenden Erklärung (vor der Übertragung) aktualisiert wurde.
Grundsätzlich ist es so, dass wenn bei einem Grundstück - zu dem es bereits eine noch nicht übertragene Erklärung gibt - das Aktenzeichen geändert wird, beim Speichern gefragt wird, ob auch das Aktenzeichen in der Erklärung entsprechend geändert/aktualisiert werden soll. Wenn dies nicht geschieht, bleibt weiterhin das alte Aktenzeichen in der Erklärung bestehen.
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team