Bitte Hilfe bei Grundstücksanlage für Sachsen
Guten Tag
ich habe ein problem und zwar habe ich auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte und ein Ferienhaus stehen. Es muss unter einem Aktenzeichen erklärt werden. Das Ferienhaus wird nur in der Sasion vermietet. Wie bekomme ich die Quadratmeter Bruttogrundfläche von dem Ferienhaus als Nutzfläche erklärt?
Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 500 qm. Die Bruttogrundfläche von der Doppelhaushälfte ist 60 qm.
Der Ausdruck vom Grundsteuerportal sagt das 95 qm Wohnbaufläche sind und der rest Landwirtschaft. Es wird aber nicht als Landwirtschaft genutzt, sondern als Gartenfläche.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
ich habe ein problem und zwar habe ich auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte und ein Ferienhaus stehen. Es muss unter einem Aktenzeichen erklärt werden. Das Ferienhaus wird nur in der Sasion vermietet. Wie bekomme ich die Quadratmeter Bruttogrundfläche von dem Ferienhaus als Nutzfläche erklärt?
Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 500 qm. Die Bruttogrundfläche von der Doppelhaushälfte ist 60 qm.
Der Ausdruck vom Grundsteuerportal sagt das 95 qm Wohnbaufläche sind und der rest Landwirtschaft. Es wird aber nicht als Landwirtschaft genutzt, sondern als Gartenfläche.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Hallo,
zum Ferienhaus folgendes: man müsste prüfen, ob man das Grundstück ggf. als gemischt genutztes Grundstück angibt, da das Ferienhaus quasi ein Gewerbe bildet. Es lohnt sich, sich da generell einzulesen. Dann wird die Gesamtfläche genommen & die Wohnfläche des Hauses im Verhältnis zur Gesamtgebäudefläche des Ferienhauses.
zum Garten: Am besten ins Grundbuch schauen, ob die Fläche auch dort als landwirtschaftl. Fläche eingetragen ist. Wenn ja, führt das zu einer weiteren Erklärung als Landwirtschaft (Land- und forstwirtschaftl. Fläche). Dann muss man beim FA ein neues Aktenzeichen beantragen.
Hoffe ich konnte das verständlich aufschreiben.
Hallo,
also im Grundbuch stehen die 500 qm als Landwirtschaftliche, Gebäude- und Freifläche.
Aber als gemischtes genutztes Grundstück das glingt logisch.
Danke für die informative Antwort.
Viele Grüße