Grundsteuererklärung 01.01.2023

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Guten Tag,

kurze Erklärung: 
zum 01.01.2022 hatte mein Mandant ein unbebautes Grundstück, welches ich auch so erklärt habe. Im August war das EFH fertig. Nun ist Silvester vorbei und der 01.01.2023 ist da. Und zack, ein neuer Bewertungsstichtag für das Grundstück. 

Mir ist klar, dass ich eine neue Erklärung abgeben muss, denn das Finanzamt kennt ja die Wohnfläche nicht und die Garage etc.

Erste Frage:

Wo kann ich im Programm eingeben, dass es sich um eine Feststellung zum 01.01.2023 handelt, ohne das "ergänzende Angaben"-Feld zu benutzen?

Die zweite Frage wäre: Ist es eine neue Hauptfeststellung, Nachfeststellung, Artfortfeststellung, Wertfortfeststellung oder eine Art- und Wertfortfeststellung?

Oder weiß das Finanzamt es dann automatisch, dass ich den 01.01.2033 meine, wenn ich z.B.: Nachfeststellung wähle?

Mit freundlichen Grüßen

PS: Keine Panik liebe Kollegen, ich habe noch locker 50 Erklärungen zum 01.01.2022 auf dem Tisch. Ich hab nicht mal die fertig, allerdings drückt ja auch für den 01.01.2023 die Zeit, da diese ja nach dem Gesetz auch bis zum 31.01.2023 abgegeben werden müssten. 

Bedienung Fachlichkeit System
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Angabe des Stichtags ist in der Anwendung hinterlegt und wird anhand des Wertes im Feld Grund der Feststellung ermittelt. Die Logik dahinter beinhaltet, dass die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 und andere Gründe zum 01.01.2023 angegeben werden.

Im Laufe des Jahres 2023 wird in der Anwendung ein Feld Jahr/Stichtag hinzugefügt. Das Feld “Ergänzende Angaben” sollte grundsätzlich nicht für die Angabe des Stichtages verwendet werden.

Die Hauptfeststellung ist nur zum Stichtag 01.01.2022 technisch von ELSTER erlaubt. Den Wert für die Angabe Grund der Feststellung sollte entsprechend der rechtlichen Würdigung für den Grund erfolgen. Wir verweisen auf die offiziellen Anleitungen der Finanzverwaltung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße, 

Ihr GrundsteuerDigital Team

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madlen müller

Guten Tag,

ne Sorry. Das funktioniert irgendwie null. 

Ich hab innerhalb des Grundstückes eine 2te Erklärung angelegt. Die Elster-Prüfung geht innerhalb dieser Erklärung auf grün, aber

  • bei dem Grundstück selber steht nun Validierung fehlgeschlagen, denn für das Programm geht es natürlich nicht, wenn es bei 2022 noch steht und ein Gebäude in 2022 gebaut wurde. 
  • dadurch werden alle Angaben innerhalb des Grundstückes überschrieben und es ist nicht mehr schön ersichtlich, wie die erste Erklärung nun aussah (ohne sich durch PDF-Dateien zu wühlen.) Ich finde das irgendwie nicht so revisionssicher. 
  • Die Berechnung dürfte auch nicht passen, aber das daran liegen, dass der Baupreisindex (§ 259 (3) BewG) für 2023 nicht eingespielt ist bzw. noch nicht bekannt ist. 

Falls Sie sich das selber angucken wollen: G-27631594

Mit freundlichen Grüßen 

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Sophia GrundsteuerDigital
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thomas allekotte

auch hier ein Hinweis auf meine Anregung/Frage, ob in dieser Situation eine "Erklärung" überhaupt abgegeben werden sollte, da zunächst nur eine "Anzeige" notwendig ist. Ob die Anzeige per ELSTER-Nachricht zweckmäßig wäre, ist als Frage an das Servicteam adressiert. Wenn das Finanzamt tatsächlich eine Erklärung verlangt, wird hierzu eine gesonderte Aufforderung ergehen.

Wertfortschreibung 2022 / GrundsteuerDigital (grundsteuer-digital.de)

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madlen müller
Quote from Sophia GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Grundstück G-27631594 wurde heute morgen (am 16.01.) erfolgreich durch die Sachbearbeiterin als Erklärung erstellt. Die Erklärung befindet sich derzeit in der Warteschleife und wird in der nächsten Stunde übermittelt.

Wir konnten Ihren Fall am Grundstück nachstellen und es handelt sich um einen Eckfall. Wir werden das Problem diese Woche schnellstmöglich beheben.

Ihren zweiten Punkt nehmen wir gerne als Idee auf, damit man in der Anwendung Grundstücke/Erklärungen vergleichen kann (bzw. nur Unterschiede anzeigt und geben diesen Verbesserungsvorschlag zur Umsetzung weiter an die Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Zu ihrem letzten Punkt können wir Ihnen nur zustimmen, denn der Baupreisindex ist noch nicht bekannt. Zumindest hat das BMF auch noch nichts dahingehend veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Guten Tag,

ich bitte um Einarbeitung:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2023-01-30-baupreisindizes-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Danke.

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Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht und bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. 

Wir pflegen alle entsprechenden Baupreisindex, die für die Grundsteuer relevant sind, ein. Wir danken Ihnen für Ihren Input.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team