Grundsteuererklärung 01.01.2023
Guten Tag,
kurze Erklärung:
zum 01.01.2022 hatte mein Mandant ein unbebautes Grundstück, welches ich auch so erklärt habe. Im August war das EFH fertig. Nun ist Silvester vorbei und der 01.01.2023 ist da. Und zack, ein neuer Bewertungsstichtag für das Grundstück.
Mir ist klar, dass ich eine neue Erklärung abgeben muss, denn das Finanzamt kennt ja die Wohnfläche nicht und die Garage etc.
Erste Frage:
Wo kann ich im Programm eingeben, dass es sich um eine Feststellung zum 01.01.2023 handelt, ohne das "ergänzende Angaben"-Feld zu benutzen?
Die zweite Frage wäre: Ist es eine neue Hauptfeststellung, Nachfeststellung, Artfortfeststellung, Wertfortfeststellung oder eine Art- und Wertfortfeststellung?
Oder weiß das Finanzamt es dann automatisch, dass ich den 01.01.2033 meine, wenn ich z.B.: Nachfeststellung wähle?
Mit freundlichen Grüßen
PS: Keine Panik liebe Kollegen, ich habe noch locker 50 Erklärungen zum 01.01.2022 auf dem Tisch. Ich hab nicht mal die fertig, allerdings drückt ja auch für den 01.01.2023 die Zeit, da diese ja nach dem Gesetz auch bis zum 31.01.2023 abgegeben werden müssten.
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Angabe des Stichtags ist in der Anwendung hinterlegt und wird anhand des Wertes im Feld
Grund der Feststellung
ermittelt. Die Logik dahinter beinhaltet, dass die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 und andere Gründe zum 01.01.2023 angegeben werden.Im Laufe des Jahres 2023 wird in der Anwendung ein Feld Jahr/Stichtag hinzugefügt. Das Feld “Ergänzende Angaben” sollte grundsätzlich nicht für die Angabe des Stichtages verwendet werden.
Die Hauptfeststellung ist nur zum Stichtag 01.01.2022 technisch von ELSTER erlaubt. Den Wert für die Angabe
Grund der Feststellung
sollte entsprechend der rechtlichen Würdigung für den Grund erfolgen. Wir verweisen auf die offiziellen Anleitungen der Finanzverwaltung.Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team