Fehler(?) Steuerberechnung Entwicklungszustand unberücksichtigt
Liebe Community,
Ich habe für einen Mandanten 2 Flurstücke die von der BVVG (also der Bodenverwaltungsgesellschaft des Bundes) erworben wurden und aktuell mit Wald bewachsen sind.
Diese befinden sich zwar in einem Gewerbegebiet, deren Bebaubarkeit ist nur aktuell fraglich.
Nun hatte ich die Idee die Grundstücke als Bauerwartungsland zu erklären - leider wird der Entwicklungszustand aber bei der Berechnung des Grundstückswertes nicht berücksichtigt.
Vielmehr wird der "volle" Wert erklärt. In den Daten des Freizeichnungsdokumentes taucht der Entwicklungszustand mit Bauerwartungsland aber auf.
Handelt es sich hier um einen Denkfehler meinerseits oder einen Berechnungsfehler?
Danke für die Erhellung
Ergänzung kann es sein, dass man hier nicht den Ausgangsrichtwert einträgt, sondern den bereits mit Abschlag versehenen Richtwert, weil das Portal im Hintergrund nicht rechnet und die Angabe des Entwicklungszustandes nur eine Angabe ohne konkrete Auswirkung auf die Berechnung ist?