Fehler(?) Steuerberechnung Entwicklungszustand unberücksichtigt
Liebe Community,
Ich habe für einen Mandanten 2 Flurstücke die von der BVVG (also der Bodenverwaltungsgesellschaft des Bundes) erworben wurden und aktuell mit Wald bewachsen sind.
Diese befinden sich zwar in einem Gewerbegebiet, deren Bebaubarkeit ist nur aktuell fraglich.
Nun hatte ich die Idee die Grundstücke als Bauerwartungsland zu erklären - leider wird der Entwicklungszustand aber bei der Berechnung des Grundstückswertes nicht berücksichtigt.
Vielmehr wird der "volle" Wert erklärt. In den Daten des Freizeichnungsdokumentes taucht der Entwicklungszustand mit Bauerwartungsland aber auf.
Handelt es sich hier um einen Denkfehler meinerseits oder einen Berechnungsfehler?
Danke für die Erhellung
Sehr geehrter Herr Trenner,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um eine Eintragungssache. Entweder haben Sie einen Bodenrichtwert für ein Bauerwartungsland oder, falls der Ausschuss keinen festgelegt hat, müssen Sie sich einen Bodenrichtwert ableiten. Das kann in der Regel auch bei Geschäftsstellen nachgefragt werden.
Anbei ein paar Auszüge zum Bodenrichtwert:
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team