Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil

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Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit dem Wert ist demnach festgelegt wie viele Bruchstücke eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören.

Tragen Sie bitte den Anteil (z. B. 1/1 oder 1/2) des jeweiligen (Mit-)Eigentümers an der wirtschaftlichen Einheit ein. Die Anteile finden Sie z.B. im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“, in der Teilungserklärung oder dem Katasterauszug bei „Angaben zum Eigentum“.

Gehört dem Eigentümer das Grundstück 100%, ist bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler“ 1 und bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner“ 1 einzutragen.

Gehören dem Eigentümer weniger als 100% des Grundstücks, ist zum Beispiel bei einem Miteigentumsanteil von 125/1000 bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler“ 125 und bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner“ 1000 einzutragen.

In diesem Tutorial sehen Sie, wo die Angaben zum Miteigentumsanteil auf der Plattform erfasst werden: 

Youtube video
Duplikate 1
Gemarkungen und Grundstücke

Frage zu den Feldern : Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler und Nenner:

wir geben hier immer 1 und 1 ein

hat hier jemand ein Beispiel wann man dort andere Zahlen eingeben muss/sollte/kann?! 

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Sonja

Beispielsweise bei Wohnungseigentum oder Haushälften mit unterschiedlichen Eigentümer*innen auf demselben Grundstück. (Kann man aus dem Grundbuch entnehmen)

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Ich habe das so verstanden, dass die wirtschaftliche Einheit das komplette Grundstück ist. Wenn auf diesem dann z.B. ein Haus mit 11 Eigentumswohnungen steht, wird dort 1/11 eingetragen, weil der Eigentümer ja nur einen Teil der wirtschaftlichen Einheit besitzt. 

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Sonja

Ja, die wirtschaftliche Einheit ist das gesamte Grundstück. Die genauen Verhältnisse sind aber dem Grundbuch zu entnehmen. Nur weil es 11 Wohnungen gibt, müssen sie nicht alle den gleichen Anteil haben.

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Quote from Sonja

Ja, die wirtschaftliche Einheit ist das gesamte Grundstück. Die genauen Verhältnisse sind aber dem Grundbuch zu entnehmen. Nur weil es 11 Wohnungen gibt, müssen sie nicht alle den gleichen Anteil haben.

Wichtiger Hinweis!

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von zahn stb gmbh

Wenn bspw. auf einem Flurstück die Hofstelle (LuF) und das Wohnhaus des Landwirts (Grundvermögen) stehen, dann muss aufgeteilt werden.

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dilara

Wie sieht es aus bei Ehegatten/Lebenspartnern? Wenn beide je zur Hälfte, Eigentümer eines Grundstücks sind, muss ich dann bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" 1/2 oder doch 1/1 schreiben??

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thomas sauer

@ dilara

Wenn den Ehegatten das komplette Grundstück gehört, dann m.W. ist der Anteil 1/1 einzutragen. Der Eintrag 1/2 erfolgt dann bei der Angabe zu den Beteiligten. Da muß man ein wenig runterscrollen, da bin ich anfangs auch drauf reingefallen. Hier läuft halt manches nach dem Motto "Versuch und Irrtum."